Bevorzugung eigener Dienste
Bevorzugung eigener Dienste liegt vor, wenn eine digitale Plattform oder ein Gatekeeper ihren eigenen Diensten, Produkten oder Inhalten eine bessere Behandlung zukommen lässt als vergleichbaren Angeboten von Wettbewerbern. Dies kann durch bessere Platzierungen in Suchergebnissen, bevorzugte Platzierung in Empfehlungen oder exklusiven Zugang zu Funktionen geschehen. Obwohl ursprünglich ein wettbewerbsrechtliches Konzept, ist es nun für die Transparenz politischer Werbung relevant, wenn Plattformen bestimmte politische Inhalte bevorzugen könnten.
Rechtsgrundlage
Die Bevorzugung eigener Dienste wird primär durch das Gesetz über digitale Märkte (DMA) und nicht durch die Verordnung über politische Werbung reguliert:
„Der Gatekeeper behandelt Dienste und Produkte, die er selbst oder ein zum selben Unternehmen gehörender Dritter anbietet, bei der Einstufung nicht günstiger als vergleichbare Dienste oder Produkte Dritter, und wendet auf eine solche Einstufung faire und nichtdiskriminierende Bedingungen an."
— Artikel 6 Absatz 5, Verordnung (EU) 2022/1925 (Gesetz über digitale Märkte)
Warum es wichtig ist
Die Bevorzugung eigener Dienste ist im Kontext politischer Werbung wichtig, weil Plattformen, die als Gatekeeper im Rahmen des DMA eingestuft werden, ihre eigenen politischen Inhalte oder Dienste nicht unfair gegenüber anderen bevorzugen dürfen. Dies ist besonders wichtig während Wahlperioden, wenn der gleichberechtigte Zugang zu Zielgruppen für demokratische Prozesse von entscheidender Bedeutung ist.
Für Anbieter von Dienstleistungen im Bereich politischer Werbung hilft das Verständnis der Regeln zur Bevorzugung eigener Dienste, die Einhaltung bei der Tätigkeit auf großen Plattformen sicherzustellen. Herausgeber und Sponsoren müssen sich bewusst sein, dass Gatekeeper politische Werbeanzeigen nicht aufgrund von Geschäftsbeziehungen oder Unternehmensverbindungen bevorzugt behandeln dürfen, was gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle politischen Akteure gewährleistet.
Während die Verordnung 2024/900 sich auf Transparenz und Targeting konzentriert, müssen Plattformen, die sowohl dem DMA als auch der Verordnung über politische Werbung unterliegen, sicherstellen, dass ihre Einstufungs- und Empfehlungssysteme keine unfairen Vorteile schaffen, die die Wahlgerechtigkeit untergraben könnten. Dieser Schnittpunkt zwischen Wettbewerbsregeln und demokratischer Integrität wird zunehmend wichtiger, da digitale Plattformen eine größere Rolle in politischen Kampagnen spielen.
Wichtige Punkte
- Die Bevorzugung eigener Dienste wird primär durch das DMA für benannte Gatekeeper adressiert, nicht direkt durch die Verordnung 2024/900
- Sie verbietet Plattformen, ihren eigenen Diensten oder Produkten bessere Platzierungen oder Sichtbarkeit als Wettbewerbern zu geben
- In der politischen Werbung verhindert dies, dass Plattformen bestimmte politische Inhalte aufgrund von Geschäftsbeziehungen unfair bevorzugen
- Gatekeeper müssen faire und nichtdiskriminierende Bedingungen auf Einstufung und Empfehlungen anwenden
- Verstöße können zu Geldbußen von bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes gemäß dem DMA führen
- Das Prinzip unterstützt die Wahlgerechtigkeit, indem es gleichberechtigten Zugang zu Plattform-Zielgruppen für alle politischen Akteure gewährleistet
Bevorzugung eigener Dienste vs. Targeting
Bevorzugung eigener Dienste und Targeting sind unterschiedliche Konzepte, die in Diskussionen über politische Werbung oft verwechselt werden. Bevorzugung eigener Dienste bezieht sich darauf, dass eine Plattform ihren eigenen Diensten oder verbundenen Inhalten bei Einstufungen und Empfehlungen unfaire Vorteile verschafft. Targeting bezieht sich auf die Ausrichtung politischer Werbeanzeigen auf bestimmte Zielgruppen auf der Grundlage personenbezogener Daten oder anderer Kriterien.
Während es bei der Bevorzugung eigener Dienste darum geht, wer auf einer Plattform bevorzugt behandelt wird (die eigenen Dienste der Plattform gegenüber Dritten), bestimmt Targeting, welche Nutzer bestimmte Werbeanzeigen sehen. Eine Plattform könnte sich der Bevorzugung eigener Dienste schuldig machen, indem sie ihre eigenen politischen Inhalte höher einstuft, während Targeting bestimmt, welche Nutzer in welchen Gruppen eine bestimmte politische Anzeige sehen. Beide werfen Gerechtigkeitsfragen auf, aber sie operieren auf verschiedenen Ebenen des Werbe-Ökosystems und werden durch unterschiedliche Bestimmungen reguliert.
Verwandte Begriffe
- Gatekeeper — Große Plattformen, die den Regeln des Gesetzes über digitale Märkte zur Bevorzugung eigener Dienste unterliegen
- Herausgeber — Stelle, die politische Werbeanzeigen anzeigt, potenziell Verpflichtungen zur Bevorzugung eigener Dienste unterworfen
- Anbieter von Dienstleistungen im Bereich politischer Werbung — Dienstleister, die Nichtdiskriminierungsregeln einhalten müssen
- Sponsor — Stelle, die für politische Werbeanzeigen bezahlt und von Praktiken der Bevorzugung eigener Dienste betroffen sein kann
- Targeting — Technik zur Ausrichtung von Werbeanzeigen auf bestimmte Zielgruppen, unterscheidet sich von Bevorzugung eigener Dienste
- Online-Plattform — Digitaler Dienst, der Einstufungs- und Empfehlungsaktivitäten durchführen kann
- Politischer Akteur — Stellen, deren Inhalte auf Plattformen fair behandelt werden sollten
- Zentrale Plattformdienste — Dienste, die DMA-Verpflichtungen einschließlich Verboten der Bevorzugung eigener Dienste unterliegen
- Empfehlungssystem — Algorithmisches System, das keine unfaire Bevorzugung eigener Dienste betreiben darf
- Dark Patterns — Manipulative Designpraktiken, die mit Bevorzugung eigener Dienste verwandt, aber davon zu unterscheiden sind