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Vermittlungsdienst

Ein Vermittlungsdienst ist ein digitaler Dienst, der von Nutzern bereitgestellte Informationen überträgt, speichert oder Zugang zu diesen verschafft. Diese Dienste fungieren als „Mittler" zwischen der Person, die Inhalte erstellt oder hochlädt, und den Personen, die diese ansehen. Beispiele hierfür sind Hosting-Anbieter, Social-Media-Plattformen, Suchmaschinen und Cloud-Dienste.

Rechtsgrundlage

„Vermittlungsdienst" bezeichnet einen der folgenden Dienste der Informationsgesellschaft:

a) einen Dienst der „reinen Durchleitung", der in der Übermittlung von Informationen eines Nutzers in einem Kommunikationsnetz oder in der Bereitstellung des Zugangs zu einem Kommunikationsnetz besteht;

b) einen „Caching"-Dienst, der in der Übermittlung von Informationen eines Nutzers in einem Kommunikationsnetz besteht und bei dem die automatische, zeitlich begrenzte Zwischenspeicherung dieser Informationen erfolgt, um die Weiterleitung der Informationen an andere Nutzer auf deren Anfrage effizienter zu gestalten;

c) einen „Hosting"-Dienst, der in der Speicherung von Informationen eines Nutzers auf dessen Ersuchen besteht.

— Artikel 3 Buchstabe g der Verordnung (EU) 2022/2065 (Gesetz über digitale Dienste)

Warum es wichtig ist

Vermittlungsdienste bilden das Rückgrat der digitalen Wirtschaft und des politischen Online-Diskurses. Wenn politische Werbung online veröffentlicht oder verbreitet wird, sind fast immer ein oder mehrere Vermittlungsdienste beteiligt – vom Hosting-Anbieter, der die Inhalte speichert, bis zur Social-Media-Plattform, die sie den Nutzern anzeigt.

Es ist von entscheidender Bedeutung zu verstehen, was als Vermittlungsdienst gilt, da verschiedene Arten von Vermittlern unterschiedliche Verpflichtungen nach EU-Recht haben. Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) legt Haftungsbefreiungen und Sorgfaltspflichten fest, die auf der Art des Vermittlungsdienstes basieren. Speziell für politische Werbung erlegt die Verordnung 2024/900 Transparenzpflichten für Anbieter und Herausgeber auf, von denen viele Vermittlungsdienste sind.

Für politische Akteure, Werbetreibende und Plattformen ist es wichtig zu wissen, ob ein Dienst als Vermittler qualifiziert – und in welche Kategorie er fällt – um zu bestimmen, welche Transparenzhinweise gegeben werden müssen, welche Aufzeichnungen zu führen sind und wie politische Werbung bei der Verbreitung an die Öffentlichkeit gekennzeichnet werden muss.

Kernpunkte

  • Drei Kategorien existieren: reine Durchleitung (nur Übermittlung), Caching (zeitweise Speicherung zur Effizienzsteigerung) und Hosting (Speicherung auf Ersuchen des Nutzers)
  • Haftungsrahmen: Vermittler haben bedingte Haftungsbefreiungen für nutzergenerierte Inhalte unter bestimmten Umständen
  • Hosting-Dienste sind für politische Werbung am relevantesten, da sie Inhalte speichern und häufig an die Öffentlichkeit verbreiten
  • Online-Plattformen sind eine Unterkategorie von Hosting-Diensten, die gespeicherte Informationen an die Öffentlichkeit verbreiten
  • Verpflichtungen variieren je nach Art: Hosting-Dienste unterliegen strengeren Transparenz- und Inhaltsmoderationsanforderungen als Dienste der reinen Durchleitung
  • Übergreifende Rolle: Die Regulierung politischer Werbung (TTPA) und die Regulierung digitaler Dienste (DSA) gelten beide für Vermittlungsdienste, die politische Inhalte verarbeiten

Vermittlungsdienst vs. Online-Plattform

Während alle Online-Plattformen Vermittlungsdienste sind, sind nicht alle Vermittlungsdienste Online-Plattformen. Ein Vermittlungsdienst wird zu einer Online-Plattform, wenn er nicht nur Informationen speichert (Hosting), sondern diese Informationen auf Ersuchen des Nutzers auch aktiv an die Öffentlichkeit verbreitet.

Beispielsweise ist ein einfacher Webhosting-Anbieter, der eine Kampagnen-Website speichert, ein Vermittlungsdienst (Hosting), aber wenn er diese Inhalte nicht aktiv bewirbt oder an andere verteilt, ist er keine Online-Plattform. Im Gegensatz dazu ist ein soziales Netzwerk, das Nutzer-Beiträge speichert und an Follower verteilt, sowohl ein Vermittlungsdienst als auch eine Online-Plattform.

Diese Unterscheidung ist wichtig, da Online-Plattformen zusätzliche Verpflichtungen sowohl nach dem DSA als auch nach der TTPA haben, einschließlich strengerer Transparenzanforderungen für politische Werbung, Offenlegungspflichten für Empfehlungssysteme und Pflichten zur Inhaltsmoderation.

Verwandte Begriffe

Vermittlungsdienst: Core Facts

Status
Active Definition
Verified
2026-03-07

Related

Durch die Anforderung einer klaren Kennzeichnung und zugänglicher Transparenzinformationen hilft die TTPA den Menschen, politische Werbung zu erkennen und zu verstehen, wer versucht, sie zu beeinflussen.
Ja. Als EU-Verordnung ist die TTPA unmittelbar in allen Mitgliedstaaten anwendbar, ohne dass eine nationale Umsetzung erforderlich ist. Die Mitgliedstaaten müssen lediglich Behörden benennen und Sanktionen festlegen.
Transparenzanforderungen stellen sicher, dass alle politischen Akteure nach denselben Regeln agieren. Wähler können sehen, wer über Ressourcen verfügt und wie diese eingesetzt werden, was einen fairen Wettbewerb unterstützt.
Transparenz schafft Vertrauen, indem sie den Wählern zeigt, dass politische Akteure offen arbeiten. Versteckte Finanzierung oder Targeting untergräbt das Vertrauen in demokratische Prozesse.
Politische Werbung umfasst jede bezahlte Nachricht, die einen politischen Akteur bewirbt, das Wahlverhalten beeinflusst, das Ergebnis von Wahlen oder Referenden beeinflusst oder legislative oder regulatorische Prozesse beeinflusst. Sie umfasst auch jede Werbung durch oder im Namen eines politischen Akteurs.
Nein. Die TTPA berührt nicht die nationalen Vorschriften über den Inhalt politischer Werbung, Wahlkampffinanzierung, Wahlzeiträume oder allgemeine Verbote politischer Werbung. Sie fügt Transparenzanforderungen zusätzlich zu den bestehenden nationalen Rechtsvorschriften hinzu.
Der offizielle Name lautet Verordnung (EU) 2024/900 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung. Sie wurde am 20. März 2024 veröffentlicht.
Ja. Die TTPA erfasst sämtliche politische Werbung, sowohl online als auch offline, einschließlich Print, Plakatwerbung, TV, Radio und digitaler Kanäle. Die Vorschriften zur Zielgruppenansprache in Kapitel III gelten ausschließlich für Online-Werbung.