Vermittlungsdienst
Ein Vermittlungsdienst ist ein digitaler Dienst, der von Nutzern bereitgestellte Informationen überträgt, speichert oder Zugang zu diesen verschafft. Diese Dienste fungieren als „Mittler" zwischen der Person, die Inhalte erstellt oder hochlädt, und den Personen, die diese ansehen. Beispiele hierfür sind Hosting-Anbieter, Social-Media-Plattformen, Suchmaschinen und Cloud-Dienste.
Rechtsgrundlage
„Vermittlungsdienst" bezeichnet einen der folgenden Dienste der Informationsgesellschaft:
a) einen Dienst der „reinen Durchleitung", der in der Übermittlung von Informationen eines Nutzers in einem Kommunikationsnetz oder in der Bereitstellung des Zugangs zu einem Kommunikationsnetz besteht;
b) einen „Caching"-Dienst, der in der Übermittlung von Informationen eines Nutzers in einem Kommunikationsnetz besteht und bei dem die automatische, zeitlich begrenzte Zwischenspeicherung dieser Informationen erfolgt, um die Weiterleitung der Informationen an andere Nutzer auf deren Anfrage effizienter zu gestalten;
c) einen „Hosting"-Dienst, der in der Speicherung von Informationen eines Nutzers auf dessen Ersuchen besteht.
— Artikel 3 Buchstabe g der Verordnung (EU) 2022/2065 (Gesetz über digitale Dienste)
Warum es wichtig ist
Vermittlungsdienste bilden das Rückgrat der digitalen Wirtschaft und des politischen Online-Diskurses. Wenn politische Werbung online veröffentlicht oder verbreitet wird, sind fast immer ein oder mehrere Vermittlungsdienste beteiligt – vom Hosting-Anbieter, der die Inhalte speichert, bis zur Social-Media-Plattform, die sie den Nutzern anzeigt.
Es ist von entscheidender Bedeutung zu verstehen, was als Vermittlungsdienst gilt, da verschiedene Arten von Vermittlern unterschiedliche Verpflichtungen nach EU-Recht haben. Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) legt Haftungsbefreiungen und Sorgfaltspflichten fest, die auf der Art des Vermittlungsdienstes basieren. Speziell für politische Werbung erlegt die Verordnung 2024/900 Transparenzpflichten für Anbieter und Herausgeber auf, von denen viele Vermittlungsdienste sind.
Für politische Akteure, Werbetreibende und Plattformen ist es wichtig zu wissen, ob ein Dienst als Vermittler qualifiziert – und in welche Kategorie er fällt – um zu bestimmen, welche Transparenzhinweise gegeben werden müssen, welche Aufzeichnungen zu führen sind und wie politische Werbung bei der Verbreitung an die Öffentlichkeit gekennzeichnet werden muss.
Kernpunkte
- Drei Kategorien existieren: reine Durchleitung (nur Übermittlung), Caching (zeitweise Speicherung zur Effizienzsteigerung) und Hosting (Speicherung auf Ersuchen des Nutzers)
- Haftungsrahmen: Vermittler haben bedingte Haftungsbefreiungen für nutzergenerierte Inhalte unter bestimmten Umständen
- Hosting-Dienste sind für politische Werbung am relevantesten, da sie Inhalte speichern und häufig an die Öffentlichkeit verbreiten
- Online-Plattformen sind eine Unterkategorie von Hosting-Diensten, die gespeicherte Informationen an die Öffentlichkeit verbreiten
- Verpflichtungen variieren je nach Art: Hosting-Dienste unterliegen strengeren Transparenz- und Inhaltsmoderationsanforderungen als Dienste der reinen Durchleitung
- Übergreifende Rolle: Die Regulierung politischer Werbung (TTPA) und die Regulierung digitaler Dienste (DSA) gelten beide für Vermittlungsdienste, die politische Inhalte verarbeiten
Vermittlungsdienst vs. Online-Plattform
Während alle Online-Plattformen Vermittlungsdienste sind, sind nicht alle Vermittlungsdienste Online-Plattformen. Ein Vermittlungsdienst wird zu einer Online-Plattform, wenn er nicht nur Informationen speichert (Hosting), sondern diese Informationen auf Ersuchen des Nutzers auch aktiv an die Öffentlichkeit verbreitet.
Beispielsweise ist ein einfacher Webhosting-Anbieter, der eine Kampagnen-Website speichert, ein Vermittlungsdienst (Hosting), aber wenn er diese Inhalte nicht aktiv bewirbt oder an andere verteilt, ist er keine Online-Plattform. Im Gegensatz dazu ist ein soziales Netzwerk, das Nutzer-Beiträge speichert und an Follower verteilt, sowohl ein Vermittlungsdienst als auch eine Online-Plattform.
Diese Unterscheidung ist wichtig, da Online-Plattformen zusätzliche Verpflichtungen sowohl nach dem DSA als auch nach der TTPA haben, einschließlich strengerer Transparenzanforderungen für politische Werbung, Offenlegungspflichten für Empfehlungssysteme und Pflichten zur Inhaltsmoderation.