Interne Aktivitäten
Interne Aktivitäten bezeichnen politische Werbung oder Kampagnenführung, die direkt von politischen Akteuren unter Nutzung eigener Kanäle, Mitarbeiter und Ressourcen durchgeführt wird, ohne dass ein Dritter für die Platzierung, Bewerbung oder Verbreitung der Inhalte bezahlt wird. Wenn politische Akteure Inhalte auf ihren eigenen Social-Media-Konten, Webseiten oder über ihre eigenen E-Mail-Listen ohne kommerzielle Bewerbung veröffentlichen, werden diese in der Regel als interne Aktivitäten betrachtet.
Rechtsgrundlage
Das Konzept der internen Aktivitäten wird im Kontext der Verordnung 2024/900 behandelt, insbesondere bei der Bestimmung, wann Transparenzpflichten für Herausgeber und Anbieter politischer Werbedienstleistungen gelten. Obwohl die Verordnung „interne Aktivitäten" nicht explizit als eigenständigen Begriff definiert, unterscheidet sie zwischen Aktivitäten, bei denen politische Akteure Dritte für Dienstleistungen bezahlen, und Aktivitäten, die über eigene Mittel durchgeführt werden.
„‚Politische Werbedienstleistungen' sind Dienstleistungen, die in der Vorbereitung, Platzierung, Bewerbung, Veröffentlichung oder Verbreitung einer politischen Werbeanzeige gegen Vergütung oder gleichwertige Gegenleistung, einschließlich einer Sachleistung, bestehen."
— Artikel 2 Absatz 3, Verordnung 2024/900
Warum es wichtig ist
Das Verständnis interner Aktivitäten ist entscheidend für die Bestimmung, welche Pflichten gemäß der Verordnung über politische Werbung gelten und für wen. Wenn eine politische Partei Kampagneninhalte auf ihrer eigenen Social-Media-Seite veröffentlicht, ohne für Bewerbung oder Hervorhebung zu bezahlen, wird die Plattform, die diese Inhalte hostet, möglicherweise nicht als „Herausgeber" politischer Werbung für diesen spezifischen Beitrag betrachtet, da keine Dienstleistung gegen Vergütung erbracht wird.
Diese Unterscheidung betrifft die Compliance-Verantwortlichkeiten. Interne Aktivitäten umfassen weiterhin politische Werbung, und die Targeting-Vorschriften gemäß Kapitel III der Verordnung gelten, wenn personenbezogene Daten für Online-Targeting oder Anzeigenauslieferung verwendet werden. Allerdings gelten die Transparenzpflichten für Herausgeber möglicherweise nicht für Plattformen in diesen Szenarien, da sie lediglich Inhalte hosten, anstatt dafür bezahlt zu werden, diese zu platzieren oder zu bewerben.
Die praktischen Auswirkungen sind für politische Akteure, Plattformen und Regulierungsbehörden erheblich. Politische Parteien können direkt mit Unterstützern über eigene Kanäle mit weniger zwischengeschalteten Pflichten kommunizieren, während Plattformen beurteilen müssen, ob sie eine bezahlte Dienstleistung erbringen oder lediglich unbezahlte Nutzerinhalte hosten. Dies betrifft Kennzeichnungspflichten, Transparenzhinweise und Aufzeichnungspflichten.
Kernpunkte
- Interne Aktivitäten umfassen die Nutzung eigener Kanäle und Ressourcen durch politische Akteure, ohne Dritte für Platzierung oder Bewerbung zu bezahlen
- Transparenzpflichten für Herausgeber gelten möglicherweise nicht für Plattformen, die unbezahlte politische Inhalte hosten, die direkt von politischen Akteuren veröffentlicht werden
- Targeting-Vorschriften gelten weiterhin, wenn personenbezogene Daten für Online-Targeting verwendet werden, auch bei internen Aktivitäten
- Die wesentliche Unterscheidung liegt darin, ob eine Vergütung oder gleichwertige Gegenleistung für Werbedienstleistungen ausgetauscht wird
- Politische Akteure bleiben für die Einhaltung von Targeting-Beschränkungen und Datenschutzrecht bei ihren internen Kampagnen verantwortlich
- Plattformen müssen zwischen dem Hosting unbezahlter Nutzerinhalte und der Erbringung bezahlter Werbedienstleistungen unterscheiden, um Pflichten korrekt anzuwenden
Interne Aktivitäten vs. Bezahlte politische Werbedienstleistungen
Der grundlegende Unterschied liegt darin, ob ein Dritter eine Zahlung oder andere Gegenleistung für die Platzierung, Bewerbung oder Verbreitung politischer Inhalte erhält. Interne Aktivitäten werden direkt von politischen Akteuren über eigene Mittel durchgeführt, während bezahlte politische Werbedienstleistungen die Beauftragung externer Anbieter beinhalten.
Wenn beispielsweise ein Kandidat Kampagnenbotschaften auf seinem verifizierten Social-Media-Konto veröffentlicht, ohne für Bewerbung zu bezahlen, handelt es sich um interne Aktivitäten. Wenn derselbe Kandidat die Plattform bezahlt, um den Beitrag hervorzuheben oder ihn einem breiteren Publikum zu bewerben, wird die Plattform zum Anbieter und Herausgeber politischer Werbedienstleistungen, was vollständige Transparenzpflichten auslöst.
Diese Unterscheidung bestimmt, welche Einrichtungen Compliance-Pflichten tragen. Bei bezahlten Vereinbarungen haben sowohl Sponsoren als auch Anbieter/Herausgeber Pflichten. Bei internen Aktivitäten trägt der politische Akteur die Verantwortung für alle anwendbaren Pflichten (wie Targeting-Beschränkungen), aber die Plattform, die die Inhalte hostet, unterliegt möglicherweise nicht den herausgeberspezifischen Transparenzanforderungen für diese bestimmten Inhalte.
Verwandte Begriffe
- Politische Werbung
- Sponsor
- Anbieter politischer Werbedienstleistungen
- Herausgeber
- Vergütung
- Targeting-Techniken
- Politischer Akteur
- Transparenzpflichten
- Techniken zur Anzeigenauslieferung
- Kommerzielle Bewerbung