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Einwilligung (DSGVO)

Die Einwilligung nach der DSGVO ist eine freiwillige, spezifische, informierte und unmissverständliche Willensbekundung der betroffenen Person, mit der sie durch eine Erklärung oder eine eindeutige bestätigende Handlung ihr Einverständnis zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gibt. Sie muss durch eine klare bestätigende Handlung erfolgen, wie z. B. das Ankreuzen eines Kästchens oder das Anklicken einer Schaltfläche, und muss genauso einfach zu widerrufen sein, wie sie erteilt wurde. Im Kontext der politischen Werbung ist die Einwilligung eine der Rechtsgrundlagen, die die Verwendung personenbezogener Daten für Targeting- oder Werbeauslieferungstechniken erlauben kann.

Rechtsgrundlage

„‚Einwilligung' der betroffenen Person [bezeichnet] jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist."

— Artikel 4 Absatz 11, Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO)

Warum es wichtig ist

Für politische Werbung ist die Einwilligung besonders wichtig, wenn Online-Werbung personenbezogene Daten für Targeting- oder Werbeauslieferungstechniken verwendet. Gemäß der Verordnung 2024/900 (der Verordnung über politische Werbung, TTPA) unterliegt die Verwendung personenbezogener Daten zur Ausrichtung oder Auslieferung politischer Werbung strengen Bedingungen, und die Einwilligung ist eine der begrenzten Rechtsgrundlagen, die eine solche Verarbeitung rechtfertigen können.

Sponsoren, Anbieter von Dienstleistungen im Bereich politischer Werbung und Online-Plattformen müssen sicherstellen, dass jede eingeholte Einwilligung alle Anforderungen der DSGVO erfüllt. Vorab angekreuzte Kästchen, mit anderen Bedingungen gebündelte Einwilligungen oder durch irreführende Gestaltung (Dark Patterns) eingeholte Einwilligungen sind nicht gültig. Wird die Einwilligung widerrufen, muss die Verarbeitung unverzüglich eingestellt werden, und Einzelpersonen müssen ihre Einwilligung genauso einfach widerrufen können, wie sie diese erteilt haben.

Der hohe Standard der DSGVO für die Einwilligung bedeutet, dass viele politische Akteure Schwierigkeiten haben könnten, sich auf sie als Rechtsgrundlage zu stützen, insbesondere beim Microtargeting oder Profiling. Aus diesem Grund gelten die Transparenzpflichten nach der Verordnung über politische Werbung unabhängig von der verwendeten Rechtsgrundlage und stellen sicher, dass Bürgerinnen und Bürger wissen, wann und wie ihre Daten in politischen Kampagnen verwendet werden.

Wichtige Punkte

  • Freiwillig erteilt: Die Einwilligung muss eine echte Wahlmöglichkeit sein. Sie darf nicht erzwungen, mit der Annahme von Bedingungen gebündelt oder zur Voraussetzung für eine Dienstleistung gemacht werden, es sei denn, dies ist unbedingt erforderlich.
  • Spezifisch und informiert: Einzelpersonen müssen genau wissen, wozu sie ihre Einwilligung erteilen, einschließlich wer ihre Daten verarbeitet und zu welchem Zweck.
  • Unmissverständlich: Die Einwilligung erfordert eine klare bestätigende Handlung (z. B. Anklicken von „Ich stimme zu"). Schweigen, vorab angekreuzte Kästchen oder Untätigkeit stellen keine gültige Einwilligung dar.
  • Widerrufbar: Der Widerruf der Einwilligung muss genauso einfach sein wie ihre Erteilung. Nach dem Widerruf muss die Datenverarbeitung eingestellt werden.
  • Dokumentiert: Verantwortliche müssen nachweisen können, dass eine gültige Einwilligung eingeholt wurde.
  • Besondere Kategorien von Daten: Für sensible Daten (z. B. politische Meinungen, biometrische Daten) ist gemäß Artikel 9 DSGVO eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich, mit strengeren Bedingungen.

Einwilligung vs. berechtigtes Interesse

Einwilligung und berechtigtes Interesse sind beide Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten nach der DSGVO, funktionieren jedoch sehr unterschiedlich. Die Einwilligung erfordert eine aktive, informierte Entscheidung der betroffenen Person, während das berechtigte Interesse eine Verarbeitung auf der Grundlage der Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erlaubt, sofern diese die Rechte der betroffenen Person nicht überwiegen. Bei politischer Werbung gibt die Einwilligung der betroffenen Person eine klare Kontrolle, aber das berechtigte Interesse kann schwieriger zu rechtfertigen sein, insbesondere bei invasiven Targeting-Techniken. Gemäß der Verordnung über politische Werbung unterliegen beide Rechtsgrundlagen zusätzlichen Beschränkungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten für Targeting oder Werbeauslieferung in politischen Kampagnen.

Aspekt Einwilligung Berechtigtes Interesse
Kontrolle der betroffenen Person Hoch – betroffene Person muss aktiv zustimmen Geringer – Verarbeitung erlaubt, es sei denn, betroffene Person widerspricht
Transparenzanforderung Zweck muss vor der Einwilligung klar erläutert werden Muss in der Datenschutzerklärung erläutert werden; Abwägungstest erforderlich
Widerruf Muss genauso einfach sein wie die Erteilung der Einwilligung Widerspruchsrecht jederzeit
Verwendung in politischer Werbung Zulässig, wenn gültig; strenge Bedingungen gelten Schwieriger zu rechtfertigen; muss Abwägungstest bestehen und Targeting-Beschränkungen beachten

Verwandte Begriffe

Einwilligung (DSGVO): Core Facts

Status
Active Definition
Verified
2026-03-07

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Durch die Anforderung einer klaren Kennzeichnung und zugänglicher Transparenzinformationen hilft die TTPA den Menschen, politische Werbung zu erkennen und zu verstehen, wer versucht, sie zu beeinflussen.
Ja. Als EU-Verordnung ist die TTPA unmittelbar in allen Mitgliedstaaten anwendbar, ohne dass eine nationale Umsetzung erforderlich ist. Die Mitgliedstaaten müssen lediglich Behörden benennen und Sanktionen festlegen.
Transparenzanforderungen stellen sicher, dass alle politischen Akteure nach denselben Regeln agieren. Wähler können sehen, wer über Ressourcen verfügt und wie diese eingesetzt werden, was einen fairen Wettbewerb unterstützt.
Transparenz schafft Vertrauen, indem sie den Wählern zeigt, dass politische Akteure offen arbeiten. Versteckte Finanzierung oder Targeting untergräbt das Vertrauen in demokratische Prozesse.
Politische Werbung umfasst jede bezahlte Nachricht, die einen politischen Akteur bewirbt, das Wahlverhalten beeinflusst, das Ergebnis von Wahlen oder Referenden beeinflusst oder legislative oder regulatorische Prozesse beeinflusst. Sie umfasst auch jede Werbung durch oder im Namen eines politischen Akteurs.
Nein. Die TTPA berührt nicht die nationalen Vorschriften über den Inhalt politischer Werbung, Wahlkampffinanzierung, Wahlzeiträume oder allgemeine Verbote politischer Werbung. Sie fügt Transparenzanforderungen zusätzlich zu den bestehenden nationalen Rechtsvorschriften hinzu.
Der offizielle Name lautet Verordnung (EU) 2024/900 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung. Sie wurde am 20. März 2024 veröffentlicht.
Ja. Die TTPA erfasst sämtliche politische Werbung, sowohl online als auch offline, einschließlich Print, Plakatwerbung, TV, Radio und digitaler Kanäle. Die Vorschriften zur Zielgruppenansprache in Kapitel III gelten ausschließlich für Online-Werbung.