Informationsübermittlung
Informationsübermittlung ist der Vorgang der Übertragung oder Weiterleitung von Informationen über ein Kommunikationsnetz oder von einem Punkt zu einem anderen. Im Kontext der TTPA-Verordnung bezieht sie sich auf den technischen Prozess, durch den Online-Plattformen und Vermittlungsdienste Daten, Inhalte oder Kommunikation – einschließlich politischer Werbung – Nutzern zugänglich machen, ohne notwendigerweise Kontrolle über den Inhalt selbst auszuüben.
Rechtsgrundlage
Das Konzept der Informationsübermittlung ist grundlegend für die Haftungsbefreiungen für Vermittlungsdienste nach EU-Recht, die im Gesetz über digitale Dienste erhalten bleiben:
„Ein Vermittlungsdienst, der in der Übermittlung von Informationen, die von einem Nutzer des Dienstes bereitgestellt werden, in einem Kommunikationsnetz oder in der Bereitstellung des Zugangs zu einem Kommunikationsnetz besteht."
— Artikel 3, Verordnung (EU) 2022/2065 (Gesetz über digitale Dienste)
Obwohl die TTPA-Verordnung (EU 2024/900) die „Informationsübermittlung" nicht ausdrücklich definiert, baut sie auf dem etablierten Rahmen der Haftung von Vermittlungsdiensten auf, der zwischen dem bloßen technischen Vorgang der Übermittlung von Inhalten und dem Vorgang der Veröffentlichung oder Verbreitung von Inhalten unter Einbeziehung redaktioneller oder kommerzieller Entscheidungen unterscheidet.
Bedeutung
Das Verständnis der Informationsübermittlung ist entscheidend für die Bestimmung, wann eine Plattform oder ein Diensteanbieter als „Anbieter von Dienstleistungen im Bereich politischer Werbung" im Sinne der TTPA-Verordnung anzusehen ist. Nicht jede technische Übermittlung politischer Inhalte löst Transparenz- und Targeting-Verpflichtungen aus – nur jene Dienste, die politische Werbung aktiv auf Anfrage und gegen Vergütung platzieren, veröffentlichen, liefern oder verbreiten.
Für Unternehmen und Plattformen wirkt sich diese Unterscheidung darauf aus, ob sie die TTPA-Kennzeichnungs-, Transparenzhinweis- und Aufzeichnungspflichten erfüllen müssen. Dienste, die lediglich die technische Infrastruktur für die Datenübermittlung bereitstellen (wie Hosting-Anbieter, Cloud-Dienste oder Internetzugangsanbieter), gelten im Allgemeinen nicht als Anbieter von Dienstleistungen im Bereich politischer Werbung, auch wenn politische Werbung durch ihre Systeme läuft.
Für Wähler und Bürger hilft die Erkennung der Rolle der Informationsübermittlung zu klären, welche Akteure im Online-Werbe-Ökosystem für die Gewährleistung von Transparenz verantwortlich sind. Sie unterstreicht, dass die Verantwortung für politische Werbung bei denjenigen liegt, die Entscheidungen über Platzierung und Verbreitung treffen, nicht bei jedem technischen Vermittler in der Kette.
Wesentliche Punkte
- Informationsübermittlung bezieht sich auf den technischen Vorgang der Übertragung von Daten oder Inhalten über Netze, ohne diese Inhalte notwendigerweise zu kontrollieren oder darüber zu entscheiden.
- Bloße technische Übermittlung macht einen Diensteanbieter nicht automatisch zu einem „Anbieter von Dienstleistungen im Bereich politischer Werbung" im Sinne der TTPA-Verordnung.
- Vermittlungsdienste, die nur Informationen übermitteln, kommen im Allgemeinen in den Genuss von Haftungsbefreiungen, sofern sie die Übermittlung nicht initiieren, keine Empfänger auswählen oder Inhalte nicht verändern.
- Nebendienstleistungen wie Webhosting, Cloud Computing oder Netzwerkinfrastruktur sind in der Regel von TTPA-Verpflichtungen ausgenommen, wenn sie nur als zugrunde liegende Infrastruktur dienen.
- Aktive Verbreitung oder Veröffentlichung – bei der eine Plattform entscheidet, Inhalte der Öffentlichkeit zu zeigen, zu fördern oder zu liefern – geht über die bloße Übermittlung hinaus und kann TTPA-Verpflichtungen auslösen.
- Die Unterscheidung zwischen Übermittlung und Verbreitung ist wesentlich für die Bestimmung der Compliance-Verantwortlichkeiten sowohl im Rahmen der TTPA-Verordnung als auch des Gesetzes über digitale Dienste.
Informationsübermittlung vs. Verbreitung an die Öffentlichkeit
Informationsübermittlung ist der technische Prozess der Übertragung von Daten über Netze, während die Verbreitung an die Öffentlichkeit das Zugänglichmachen von Inhalten für ein potenziell unbegrenztes Publikum beinhaltet, oft unter Einbeziehung redaktioneller oder algorithmischer Entscheidungen. Ein Cloud-Hosting-Anbieter kann Daten für die Website einer politischen Partei übermitteln, aber die Partei selbst verbreitet den Inhalt, indem sie ihn online veröffentlicht.
Im Rahmen der TTPA-Verordnung gelten nur Dienste, die politische Werbung verbreiten oder veröffentlichen – nicht solche, die sie lediglich übermitteln – typischerweise als Anbieter von Dienstleistungen im Bereich politischer Werbung und unterliegen Transparenzverpflichtungen. Diese Unterscheidung schützt rein technische Vermittler vor regulatorischen Verpflichtungen und stellt gleichzeitig die Rechenschaftspflicht derjenigen sicher, die politische Inhalte aktiv platzieren oder fördern.
Verwandte Begriffe
- Anbieter von Dienstleistungen im Bereich politischer Werbung
- Herausgeber
- Verbreitung an die Öffentlichkeit
- Vermittlungsdienst
- Nebendienstleistungen
- Hosting-Dienst
- Politische Werbung
- Sponsor
- Online-Plattform
- Interne Tätigkeit