Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Dazu gehören offensichtliche Identifikatoren wie Namen und E-Mail-Adressen, aber auch Dinge wie IP-Adressen, Standortdaten, Online-Kennungen oder andere Informationen, die allein oder in Kombination mit anderen Daten zur Identifizierung einer Person verwendet werden könnten. Nach EU-Recht werden personenbezogene Daten geschützt, um die Grundrechte der Menschen auf Privatsphäre und Datenschutz zu wahren.
Rechtsgrundlage
„Personenbezogene Daten [sind] alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden ‚betroffene Person') beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann."
— Artikel 4 Absatz 1, Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO)
Die DSGVO ist das primäre EU-Recht für personenbezogene Daten. Im Kontext politischer Werbung regelt die Verordnung (EU) 2024/900 (TTPA), wie personenbezogene Daten für Targeting- und Werbeauslieferungstechniken verwendet werden dürfen, und baut dabei auf dem Rahmen der DSGVO auf.
Warum es wichtig ist
Personenbezogene Daten stehen im Mittelpunkt der modernen Regulierung politischer Werbung, da Targeting- und Werbeauslieferungstechniken stark auf der Verarbeitung dieser Informationen beruhen. Wenn politische Kampagnen, Plattformen oder Werbetreibende personenbezogene Daten verwenden, um Wählerinnen und Wähler anzusprechen – sei es auf Grundlage ihres Standorts, ihrer Browserhistorie, politischen Meinungen oder demografischen Daten –, müssen sie die strengen Datenschutzvorschriften sowohl der DSGVO als auch der Verordnung über politische Werbung einhalten.
Für alle, die an politischer Werbung beteiligt sind, ist es unerlässlich zu verstehen, was als personenbezogene Daten gilt. Sponsoren, Publisher und Anbieter von Werbedienstleistungen müssen sicherstellen, dass sie über eine rechtmäßige Grundlage (wie etwa eine Einwilligung) verfügen, bevor sie personenbezogene Daten für Targeting-Zwecke verarbeiten. Dies ist besonders wichtig, da politisches Targeting häufig sensible Informationen wie politische Meinungen umfasst, die nach EU-Recht besonderen Schutz genießen.
Wählerinnen, Wähler und Bürgerinnen und Bürger profitieren von diesem Schutz, da er einschränkt, wie ihre persönlichen Informationen verwendet werden können, um ihre politischen Entscheidungen zu beeinflussen. Die Transparenz- und Targeting-Vorschriften der Verordnung 2024/900 stellen sicher, dass Menschen informiert werden, wenn personenbezogene Daten für politische Werbung verwendet werden, und dass sie ihre Rechte auf Privatsphäre und Datenschutz ausüben können.
Kernpunkte
- Personenbezogene Daten umfassen alle Informationen, die eine Person direkt oder indirekt identifizieren können, einschließlich Namen, E-Mail-Adressen, IP-Adressen und Online-Kennungen
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten für politische Werbung erfordert nach der DSGVO eine Rechtsgrundlage, in der Regel eine ausdrückliche Einwilligung, wenn Targeting eingesetzt wird
- Besondere Kategorien personenbezogener Daten wie politische Meinungen, Gesundheitsdaten oder biometrische Daten unterliegen strengerem Schutz und dürfen in der Regel nicht für Targeting in politischer Werbung verwendet werden
- Die Verordnung 2024/900 (TTPA) verbietet oder schränkt die Verwendung personenbezogener Daten für Targeting- und Werbeauslieferungstechniken in Online-Werbung für politische Zwecke stark ein, mit wenigen Ausnahmen
- Betroffene Personen haben Rechte, darunter Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten
- Beschwerden über den Missbrauch personenbezogener Daten in politischer Werbung können bei Datenschutzbehörden eingereicht werden
Personenbezogene Daten vs. anonyme Daten
Personenbezogene Daten können jemanden identifizieren, anonyme Daten hingegen nicht. Sobald Daten wirklich anonymisiert sind – was bedeutet, dass eine Identifizierung der Person, selbst durch Kombination mit anderen Informationen, unmöglich ist –, handelt es sich nicht mehr um personenbezogene Daten und der Schutz der DSGVO greift nicht. Pseudonymisierte Daten (bei denen Identifikatoren ersetzt werden, eine erneute Identifizierung aber noch möglich ist) gelten jedoch weiterhin als personenbezogene Daten.
In der politischen Werbung ist diese Unterscheidung wichtig, da viele Targeting-Techniken behaupten, „anonymisierte" oder „aggregierte" Daten zu verwenden. Wenn diese Daten jedoch noch mit Personen verknüpft oder zur gezielten Ansprache bestimmter Personen verwendet werden können, handelt es sich um personenbezogene Daten, die allen Datenschutzvorschriften unterliegen.
| Aspekt | Personenbezogene Daten | Anonyme Daten |
|---|---|---|
| Können Personen identifizieren | Ja, direkt oder indirekt | Nein, Identifizierung unmöglich |
| DSGVO gilt | Ja | Nein |
| Können für Targeting verwendet werden | Nur mit Rechtsgrundlage | Ja, aber möglicherweise nicht wirklich anonym |
| Beispiele | E-Mail, IP-Adresse, Cookie-ID | Aggregierte Statistiken ohne Identifikatoren |
Verwandte Begriffe
- Targeting-Techniken
- Werbeauslieferungstechniken
- Besondere Kategorien personenbezogener Daten
- Betroffene Person
- DSGVO
- Einwilligung
- Politische Werbung
- Anbieter von Dienstleistungen im Bereich politischer Werbung
- Publisher
- Datenschutzbehörde