Berechtigtes Interesse
Das berechtigte Interesse ist einer der Rechtsgrundlagen nach dem Datenschutzrecht (DSGVO), die es Organisationen ermöglicht, personenbezogene Daten zu verarbeiten, wenn sie einen berechtigten Grund haben, sofern dieser Grund nicht die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt. Im Zusammenhang mit politischer Werbung kann das berechtigte Interesse als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten herangezogen werden, erfordert jedoch eine sorgfältige Abwägung und unterliegt strengen Bedingungen, wenn Targeting- oder Anzeigenauslieferungstechniken eingesetzt werden.
Rechtsgrundlage
„Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist: [...] (f) die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt."
— Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f, Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO)
Für Targeting bei politischer Werbung:
„Die Verwendung von Targeting- und Anzeigenauslieferungstechniken bei der Erbringung politischer Werbedienstleistungen ist ausschließlich unter den in diesem Artikel festgelegten Bedingungen und unter vollständiger Einhaltung der Verordnungen (EU) 2016/679 und (EU) 2018/1725 sowie der Richtlinie 2002/58/EG zulässig."
— Artikel 12 Absatz 1, Verordnung (EU) 2024/900
Warum es wichtig ist
Das berechtigte Interesse betrifft politische Akteure, Herausgeber und alle, die politische Werbedienstleistungen erbringen und personenbezogene Daten für Targeting oder Anzeigenauslieferung verwenden möchten. Nach der TTPA-Verordnung (EU) 2024/900 ist die Verwendung des berechtigten Interesses für Targeting politischer Werbung im Vergleich zu anderen Werbeformen stark eingeschränkt.
Wenn sich ein Verantwortlicher auf das berechtigte Interesse stützt, muss er eine Abwägung vornehmen, bei der seine geschäftlichen Bedürfnisse gegen die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person abgewogen werden. Bei politischer Werbung neigt sich diese Abwägung stark zum Schutz der demokratischen Rechte der betroffenen Personen. Artikel 12 der TTPA-Verordnung stellt zusätzliche Bedingungen auf, die über die Anforderungen der DSGVO an das berechtigte Interesse hinausgehen, einschließlich Verbote der Verwendung bestimmter Kategorien personenbezogener Daten und Anforderungen, Daten direkt von der betroffenen Person für den spezifischen Zweck der politischen Werbung zu erheben.
Politische Werbetreibende können nicht einfach davon ausgehen, dass das berechtigte Interesse anwendbar ist. Sie müssen ihre Beurteilung dokumentieren, den betroffenen Personen klare Informationen bereitstellen und das Widerspruchsrecht respektieren. Für politische Online-Werbung unter Verwendung von Targeting-Techniken bedeuten die strengeren Regeln der TTPA, dass das berechtigte Interesse allein selten ausreicht – in der Regel ist eine ausdrückliche Einwilligung oder eine andere spezifische Rechtsgrundlage erforderlich.
Wichtige Punkte
- Abwägung erforderlich: Verantwortliche müssen nachweisen, dass ihr berechtigtes Interesse die Rechte, Freiheiten und Interessen der betroffenen Person nicht überwiegt
- Widerspruchsrecht: Betroffene Personen können jederzeit der Verarbeitung aufgrund berechtigten Interesses widersprechen, und der Verantwortliche muss die Verarbeitung einstellen, sofern er keine zwingenden berechtigten Gründe nachweisen kann
- TTPA-Einschränkungen: Artikel 12 der Verordnung 2024/900 schränkt die Verwendung personenbezogener Daten für Targeting politischer Werbung erheblich ein, selbst wenn das berechtigte Interesse nach der DSGVO anderweitig anwendbar sein könnte
- Transparenzpflicht: Organisationen, die sich auf das berechtigte Interesse stützen, müssen ihre Begründung klar erläutern und die betroffenen Personen über ihr Widerspruchsrecht informieren
- Nicht für besondere Kategorien verfügbar: Das berechtigte Interesse kann nicht als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (z. B. politische Meinungen) gemäß Artikel 9 DSGVO herangezogen werden – eine ausdrückliche Einwilligung oder eine andere Bedingung nach Artikel 9 ist erforderlich
- Dokumentation unerlässlich: Verantwortliche müssen ihre Beurteilung des berechtigten Interesses dokumentieren und in der Lage sein, die Einhaltung gegenüber den Aufsichtsbehörden nachzuweisen
Berechtigtes Interesse vs. Einwilligung
Berechtigtes Interesse und Einwilligung sind zwei verschiedene Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten nach der DSGVO. Die Einwilligung erfordert eine aktive, freiwillig erteilte, spezifische, informierte und unmissverständliche Willensbekundung der betroffenen Person. Das berechtigte Interesse erfordert dagegen keine vorherige Erlaubnis der betroffenen Person, setzt jedoch eine Abwägung voraus und räumt der betroffenen Person das Recht ein, nachträglich Widerspruch einzulegen.
Für Targeting bei politischer Werbung nach der TTPA-Verordnung ist dieser Unterschied entscheidend. Während das berechtigte Interesse für einige Arten von Werbung funktionieren kann, erfordert Targeting politischer Werbung bei Verwendung personenbezogener Daten in der Regel eine ausdrückliche Einwilligung, insbesondere bei Online-Werbung. Die Einwilligung gibt den betroffenen Personen im Voraus mehr Kontrolle, während das berechtigte Interesse einen Teil dieser Kontrolle auf die Beurteilung des Verantwortlichen verlagert – was es für den sensiblen Kontext politischer Werbung weniger geeignet macht.
| Aspekt | Berechtigtes Interesse | Einwilligung |
|---|---|---|
| Erforderliche Handlung der betroffenen Person | Nein (aber nachträgliches Widerspruchsrecht) | Ja (vorheriges Opt-in erforderlich) |
| Rücknahme | Jederzeit Widerspruch möglich | Jederzeit Widerruf möglich |
| Geeignet für Targeting politischer Werbung | Selten (Einschränkungen nach TTPA Artikel 12 gelten) | Ja (wenn ausdrücklich und freiwillig erteilt) |
| Abwägung | Erforderlich | Nicht erforderlich |
Verwandte Begriffe
- Einwilligung
- Targeting-Techniken
- Anzeigenauslieferungstechniken
- Besondere Kategorien personenbezogener Daten
- Rechtsgrundlage
- Rechte der betroffenen Person
- Verantwortlicher
- Politischer Akteur
- Anbieter politischer Werbedienstleistungen
- Transparenzhinweis