Einwilligung (politische Anzeigenausrichtung)
Die Einwilligung zur politischen Anzeigenausrichtung ist Ihre ausdrückliche, informierte Zustimmung, die es erlaubt, dass Ihre personenbezogenen Daten verwendet werden, um Ihnen politische Werbung anzuzeigen. Nach EU-Recht muss diese Einwilligung freiwillig erteilt, spezifisch und ebenso einfach zu widerrufen wie zu erteilen sein. Sie können nicht gezwungen oder getäuscht werden, Ihre Einwilligung zur politischen Ausrichtung zu erteilen.
Rechtsgrundlage
„Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist: a) Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben..."
— Artikel 6 Absatz 1, Verordnung 2016/679 (DSGVO)
Die TTPA-Verordnung (EU 2024/900) schränkt die Ausrichtung politischer Werbung über die allgemeinen DSGVO-Einwilligungsanforderungen hinaus ein. Die Einwilligung ist eine der wenigen zulässigen Rechtsgrundlagen für die Verwendung personenbezogener Daten bei der politischen Anzeigenausrichtung, es gelten jedoch strenge Bedingungen.
Warum es wichtig ist
Die Einwilligung ist die primäre Rechtsgrundlage, die es politischen Kampagnen, Parteien und Plattformen ermöglicht, Ihre personenbezogenen Daten für gezielte politische Werbung im Internet zu verwenden. Das bedeutet, dass Sie zunächst um Ihre ausdrückliche Erlaubnis gebeten werden müssen, bevor Ihnen jemand politische Anzeigen auf der Grundlage Ihres Browserverlaufs, Standorts, Ihrer Interessen oder anderer persönlicher Informationen zeigen kann.
Die TTPA-Verordnung macht die Einwilligung zur politischen Anzeigenausrichtung strenger als bei kommerzieller Werbung. Plattformen und politische Akteure können keine vorab angekreuzten Kästchen verwenden, Schweigen nicht als Zustimmung auslegen oder die Einwilligung zur politischen Ausrichtung mit der Einwilligung zu anderen Diensten bündeln. Sie müssen aktiv „Ja" zu jeder spezifischen Verwendung Ihrer Daten für politische Zwecke sagen.
Wenn Sie Ihre Einwilligung erteilen, können Sie diese jederzeit widerrufen. Plattformen und politische Werbetreibende müssen den Widerruf so einfach gestalten wie die ursprüngliche Erteilung der Einwilligung. Nach dem Widerruf müssen sie die Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten zur Ausrichtung sofort einstellen, auch wenn bereits angezeigte Anzeigen nicht „ungesehen" gemacht werden können.
Wichtige Punkte
- Ausdrücklich und informiert: Sie müssen genau verstehen, welche Daten zu welchem politischen Zweck und von wem verwendet werden, bevor Sie einwilligen.
- Freiwillig erteilt: Die Einwilligung darf keine Bedingung für den Zugang zu einem Dienst sein, es sei denn, die Datenverarbeitung ist für diesen Dienst unbedingt erforderlich (was bei politischen Anzeigen selten der Fall ist).
- Einfacher Widerruf: Der Widerruf der Einwilligung muss so einfach sein wie die Erteilung – ein Klick zum Abmelden, wenn es ein Klick zum Anmelden war.
- Zweckgebunden: Die Einwilligung für eine politische Kampagne oder einen Zweck gilt nicht automatisch für andere; jede Verwendung erfordert eine separate Einwilligung.
- Einschränkungen bei besonderen Kategorien von Daten: Die Einwilligung kann die Verwendung sensibler Daten wie ethnischer Herkunft, religiöser Überzeugungen oder biometrischer Daten für politische Ausrichtung nach TTPA-Vorschriften nicht rechtmäßig machen.
- Aufzeichnungspflicht: Anbieter müssen Aufzeichnungen führen, die belegen, dass die Einwilligung ordnungsgemäß eingeholt wurde, und müssen die Einhaltung gegenüber den Behörden nachweisen.
Einwilligung vs. berechtigtes Interesse
Einwilligung und berechtigtes Interesse sind zwei verschiedene Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten nach der DSGVO. Die Einwilligung erfordert Ihre aktive, ausdrückliche Zustimmung. Das berechtigte Interesse erlaubt die Verarbeitung ohne Einwilligung, wenn die Organisation einen triftigen Grund hat und Ihre Rechte diesen Grund nicht überwiegen. Für die politische Anzeigenausrichtung im Internet schränkt die TTPA-Verordnung das berechtigte Interesse als Rechtsgrundlage stark ein – eine Einwilligung ist fast immer erforderlich. Das berechtigte Interesse kann nicht verwendet werden, um eine Ausrichtung auf der Grundlage besonderer Kategorien von Daten oder Daten zu rechtfertigen, die Sie dem politischen Akteur nicht direkt zur Verfügung gestellt haben.