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Geschäftlicher Nutzer

Ein geschäftlicher Nutzer ist jede natürliche oder juristische Person, die in beruflicher oder gewerblicher Eigenschaft handelt und zentrale Plattformdienste nutzt, um Endnutzern Waren oder Dienstleistungen bereitzustellen. Hierzu zählen Online-Händler, App-Entwickler, Content-Ersteller, Werbetreibende und andere Gewerbetreibende, die auf digitale Plattformen angewiesen sind, um Kunden zu erreichen. Nach EU-Verordnungen wie dem Digital Markets Act haben geschäftliche Nutzer besondere Rechte und Schutzmaßnahmen.

Rechtsgrundlage

"‚geschäftlicher Nutzer' jede natürliche oder juristische Person, die in gewerblicher oder beruflicher Eigenschaft zentrale Plattformdienste zum Zweck oder im Rahmen der Bereitstellung von Waren oder Dienstleistungen für Endnutzer nutzt"

— Artikel 2 Nummer 21, Verordnung (EU) 2022/1925 (Digital Markets Act)

Warum dies wichtig ist

Geschäftliche Nutzer bilden das Rückgrat der digitalen Wirtschaft und nutzen Plattformen und Suchmaschinen, um Verbraucher in der gesamten EU zu erreichen. Der DMA erkennt an, dass diese Gewerbetreibenden bei Geschäften mit großen Gatekeepern wie App-Stores, Marktplätzen, sozialen Netzwerken und Suchmaschinen häufig über eine ungleiche Verhandlungsposition verfügen.

Die Verordnung gewährt geschäftlichen Nutzern besondere Schutzmaßnahmen, um eine faire Behandlung zu gewährleisten. Beispielsweise dürfen Gatekeeper ihre eigenen Dienste nicht in unlauterer Weise gegenüber denen geschäftlicher Nutzer bevorzugen, geschäftliche Nutzer nicht daran hindern, auf anderen Plattformen unterschiedliche Preise anzubieten, und müssen Zugang zu Daten gewähren, die durch die Tätigkeiten des geschäftlichen Nutzers generiert werden. Diese Schutzmaßnahmen tragen dazu bei, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und den Wettbewerb zu erhalten.

Im Zusammenhang mit politischer Werbung (TTPA-Verordnung 2024/900) können geschäftliche Nutzer Agenturen, Beratungsunternehmen oder Gewerbetreibende umfassen, die politische Akteure bei der Erstellung, Platzierung oder Verbreitung politischer Werbung unterstützen. Das Verständnis darüber, wer als geschäftlicher Nutzer gilt, hilft bei der Bestimmung, welche Transparenz- und Sorgfaltspflichten gelten.

Wichtigste Punkte

  • Geschäftliche Nutzer handeln in gewerblicher oder beruflicher Eigenschaft und unterscheiden sich damit von Privatpersonen oder Endnutzern
  • Sie sind auf zentrale Plattformdienste – wie Online-Marktplätze, App-Stores, soziale Netzwerke, Suchmaschinen und Werbeplattformen – angewiesen, um ihre Geschäftstätigkeit auszuüben
  • Der DMA bietet geschäftlichen Nutzern Schutz vor unlauteren Praktiken durch Gatekeeper, einschließlich Selbstbevorzugung, unlauterer Bedingungen und Datenbeschränkungen
  • Geschäftliche Nutzer haben das Recht, unterschiedliche Bedingungen und Preise auf anderen Kanälen anzubieten, ohne dass der Gatekeeper sie einschränkt
  • Plattformen müssen geschäftlichen Nutzern Zugang zu Daten gewähren, die diese durch ihre Nutzung des Dienstes generieren
  • Nach der TTPA müssen geschäftliche Nutzer, die Dienstleistungen im Bereich politischer Werbung erbringen, gegebenenfalls die Transparenz- und Targeting-Vorschriften einhalten

Geschäftlicher Nutzer vs. Endnutzer

Der wesentliche Unterschied liegt in Zweck und Kontext. Ein geschäftlicher Nutzer verwendet Plattformdienste, um anderen in beruflicher Eigenschaft Waren oder Dienstleistungen bereitzustellen, während ein Endnutzer diese Waren, Dienstleistungen oder Inhalte konsumiert oder erhält.

Dieselbe Person kann je nach Situation beides sein. Beispielsweise handelt ein Social-Media-Influencer als geschäftlicher Nutzer, wenn er eine Plattform nutzt, um gegen Bezahlung Produkte zu bewerben, aber als Endnutzer, wenn er zu seinem persönlichen Vergnügen Inhalte durchsucht.

Aspekt Geschäftlicher Nutzer Endnutzer
Zweck Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit Persönlicher Konsum oder persönliche Nutzung
Rolle Stellt anderen Waren/Dienstleistungen bereit Erhält Waren/Dienstleistungen
Schutzmaßnahmen DMA-Fairnessregeln, Plattformzugangsrechte Verbraucherrechte, Datenschutz
Beispiel Online-Shop auf einem Marktplatz Kunde, der in diesem Shop kauft

Verwandte Begriffe

Geschäftlicher Nutzer: Core Facts

Status
Active Definition
Verified
2026-03-07

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Durch die Anforderung einer klaren Kennzeichnung und zugänglicher Transparenzinformationen hilft die TTPA den Menschen, politische Werbung zu erkennen und zu verstehen, wer versucht, sie zu beeinflussen.
Ja. Als EU-Verordnung ist die TTPA unmittelbar in allen Mitgliedstaaten anwendbar, ohne dass eine nationale Umsetzung erforderlich ist. Die Mitgliedstaaten müssen lediglich Behörden benennen und Sanktionen festlegen.
Transparenzanforderungen stellen sicher, dass alle politischen Akteure nach denselben Regeln agieren. Wähler können sehen, wer über Ressourcen verfügt und wie diese eingesetzt werden, was einen fairen Wettbewerb unterstützt.
Transparenz schafft Vertrauen, indem sie den Wählern zeigt, dass politische Akteure offen arbeiten. Versteckte Finanzierung oder Targeting untergräbt das Vertrauen in demokratische Prozesse.
Politische Werbung umfasst jede bezahlte Nachricht, die einen politischen Akteur bewirbt, das Wahlverhalten beeinflusst, das Ergebnis von Wahlen oder Referenden beeinflusst oder legislative oder regulatorische Prozesse beeinflusst. Sie umfasst auch jede Werbung durch oder im Namen eines politischen Akteurs.
Nein. Die TTPA berührt nicht die nationalen Vorschriften über den Inhalt politischer Werbung, Wahlkampffinanzierung, Wahlzeiträume oder allgemeine Verbote politischer Werbung. Sie fügt Transparenzanforderungen zusätzlich zu den bestehenden nationalen Rechtsvorschriften hinzu.
Der offizielle Name lautet Verordnung (EU) 2024/900 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung. Sie wurde am 20. März 2024 veröffentlicht.
Ja. Die TTPA erfasst sämtliche politische Werbung, sowohl online als auch offline, einschließlich Print, Plakatwerbung, TV, Radio und digitaler Kanäle. Die Vorschriften zur Zielgruppenansprache in Kapitel III gelten ausschließlich für Online-Werbung.